Rechtsanwalt Jörn Meineke

Straßenverkehrsrecht - Ihr Ansprechpartner

„Mit meiner umfassenden Erfahrung unterstütze ich Sie bei der Unfallregulierung, Bußgeld- und Strafverfahren sowie Führerscheinsachen.“

Anwalt für Verkehrsrecht - Jörn Meineke
Spezializierter Anwalt für Verkehrsrecht

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Ich vertrete Sie bei:

Seit 1996 vertrete ich die Interessen meiner Mandanten schwerpunktmäßig auch im Bereich des Verkehrsrechts. Seit 2009 bin ich Mitglied im „Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.“ und nehme regelmäßig vom Verband angebotene Fortbildungen in Anspruch, um meine Mandanten optimal vertreten zu können.

Die jahrzehntelange Erfahrung eines Anwalts ist wesentliche Voraussetzung der von Ihnen erwarteten Leistung. Besser ist der erfahrene Anwalt, der sich über Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung ebenso regelmäßig auf dem laufenden hält, wie er sich mit Kollegen über seine Fachgebiete austauscht: sei es im „Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.“ oder mit den Kollegen, mit denen ich seit über 20 Jahren in Kooperation und teilweise auch in Bürogemeinschaft zusammenarbeite.

Das Straßenverkehrsrecht bearbeite ich umfassend, vom Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bis hin zur Unfallschadenregulierung und zum Führerscheinrecht, denn nicht selten erfordert die „Lösung“ eines Falls umfassende Kenntnis im Straßenverkehrsrecht.

Die möglichen Fallkonstellationen sind vielfältig:

Anwalt für Verkehrsrecht aus Göttingen

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Unfallschadenregulierungen

Der vermeintlich einfache Parkplatz- oder Auffahrunfall bis hin zum Unfall, bei dem Auto durch ein auffahrendes Auto auf ein anderes aufgeschoben wird, die unfallgegnerische Versicherung aber nur die Hälfte oder gar nichts zahlen will. Oder Unfälle mit Personenschäden, bei denen es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch Verdienstausfall geht. Bei allen Unfallschadenregulierungen gilt: Die gute Nachricht für Sie: Die Gegenseite zahlt nach dem Wert der Ansprüche, die ich für sie realisieren kann, auch die Kosten meiner Tätigkeit für Sie.

Bußgeldverfahren

Sie halten an der roten Ampel beim Stillstand des Fahrzeugs ein Handy in der Hand, ohne es zu bedienen ? Nach dem Bußgeldkatalog gibt das neben dem Bußgeld einen Punkt in Flensburg. Aber für manche Konstellationen gibt es Auswege.

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren

Ein freundlicher Mitbürger fühlt sich „genötigt“, weil Sie jedenfalls nach seiner Meinung zu dicht aufgefahren sind und dabei angeblich wiederholt die Lichthupe betätigt haben ? Sie sind Lkw-Fahrer, ein Reifen ihres Anhängers löst sich von der Felge ab, 16 andere Fahrzeuge verkeilen sich daraufhin in einer Massenkarambolage, während Sie seelenruhig weiter gefahren sind und trotz Dunkelheit über fünf Kilometer nicht gemerkt haben, daß der von Ihrem Lkw gezogene Anhänger funkensprühend auf der Felge fährt ? Unter anderem diese Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Unfallflucht habe ich dieses Jahr bearbeitet und auch diese wurden nach einer mit dem Mandanten erarbeiteten Stellungnahme von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Aber seien wir ehrlich: Es gibt Fälle, bei denen von Anfang an, spätestens nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakte von Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde klar ist, daß „Hopfen und Malz verloren“ ist oder die Erfolgsaussicht so vergleichsweise gering ist, daß wir die Sache ohne Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung nicht anpacken sollten. Wenn das so ist, sage ich Ihnen das klipp und klar und nähre nicht weiter Hoffnungen auf einen guten Ausgang, denn: Sie wollen nicht gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen. Gerade in Strafverfahren geht es aber manchmal um Schadensbegrenzung: Wenn eine Verurteilung angesichts der Beweislage als sicher gelten muß und Sie „es waren“, dann sollten wir frühest möglich beginnen daran zu arbeiten, daß die Strafe so gering wie möglich ausfällt. Dabei gilt auch hier: „Der frühe Vogel fängt den Wurm“, mit der Schadensbegrenzung müssen wir so früh wie irgend möglich anfangen.

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Verkehrsrechtanwalt Göttingen

Das sind Extras für Sie - für mich ist es selbstverständlich

weitere Recherchen zu Fakten

Wie war die Beschilderung des Unfallortes zum Unfallzeitpunkt, wie sah der Ampelschaltplan seinerzeit aus, zu welcher Uhrzeit wurde am Unfalltag die Straßenbeleuchtung angeschaltet, welche Witterungsverhältnisse herrschten im Unfallzeitpunkt ? etc.etc.

Rechtsschutzversicherung

Sie haben eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ? Dann erledige ich sämtliche Korrespondenz mit der Versicherung, von der Anfrage um Gewährung der Deckungszusage bis zur Abrechnung der Kosten für Ihre Beratung oder Vertretung.

Notfalltelefon

Ich bin für Sie von Anfang an da. Rufen Sie mich nach einem Unfall oder einer Straßenverkehrskontrolle sofort unter meiner Notfallnummer 0177 / 7324 876 = 0177 / RECHTSO an – die Nummer kann man sich merken. Ich sage Ihnen sofort, wie Sie sich gegenüber einem Unfallgegner und/oder der Polizei zu verhalten haben, um nicht durch voreilige Äußerungen Tatsachen zu schaffen, die Ihnen später hinderlich sein könnten. Nicht selten muß auch darauf geachtet werden, daß die Polizei die Ihnen günstigen Beweismittel sichert – welche das sind, kann ich Ihnen nach überschlägiger Sachverhaltsanalyse schon am Telefon individuell beantworten. Fazit: Wenn Sie mich anrufen und ich höre im Hintergrund das Martinshorn nahender Polizei, haben Sie alles richtig gemacht.

Inaugenscheinnahme eines Unfallorts

Sie halten an der roten Ampel beim Stillstand des Fahrzeugs ein Handy in der Hand, ohne es zu bedienen ? Nach dem Bußgeldkatalog gibt das neaVieles läßt sich vom Unfallbeteiligten nicht so leicht in Worte fassen, einiges kann übersehen, vieles vergessen werden – das ist menschlich und gerade nach einem Verkehrsunfall eigentlich schon der Regelfall. Denn Verkehrsunfälle treffen jeden Beteiligten so unerwartet, daß „im Gehirnkasten alles kräftig durcheinander geschüttelt wird.“ Da reicht es dann für den erfahrenen und deshalb sehr sorgfältigen Anwalt nicht immer, den Sachverhalt anhand der Schilderungen des Mandanten und bei polizeilicher Unfallaufnahme auch anhand der Ermittlungsakte zu rekonstruieren. Der Schlüssel zum Erfolg ist vielmehr nicht selten die Inaugenscheinnahme des Unfallortes, das Vermessen der Unfallstelle, zu notieren, aus welchem Winkel und welcher Entfernung die Unfallstelle einsehbar wird, den Ort einfach auf sich wirken lassen – wer sich als Anwalt dafür Zeit läßt, findet die Problemlösung und kann sie hinterher in Schriftsätzen an den unfallgegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer oder das Gericht so anschaulich und deshalb auch überzeugend formulieren, als wäre er selbst beim Unfall mit dabei gewesen. ben dem Bußgeld einen Punkt in Flensburg. Aber für manche Konstellationen gibt es Auswege.

Das Verkehrsrecht- Definition und Anwendungsgebiete

Das Verkehrsrecht ist in unserer aller Alltag von großer Bedeutung, auch wenn wir dies meist gar nicht direkt bemerken. Denn egal ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Indem Sie am Straßenverkehr teilnehmen, sind Sie von den Regelungen des Verkehrsrechts betroffen.

Das Verkehrsrecht dient dabei grundsätzlich dazu, durch Verordnungen und Gesetze einen sicheren und funktionierenden Verkehrsfluss zwischen allen Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen.

Das Verkehrsrecht umfasst dabei unter anderem die Gesetze und Vorschriften aus folgenden Bereichen:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsordnung (FZV)
  • Bußgeldkatalog und Verwarnungsgeldkatalog

 

Durch diese Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen stellt das Verkehrsrecht einen sehr komplexen Rechtsbereich dar, welcher ohne eine entsprechende Fachkenntnisse nur schwer zu durchblicken ist. Daher empfiehlt es sich, bei verkehrsrechtlichen Problemstellungen oder Fragen die Unterstützung durch einen spezialisierten Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.

Was macht ein Anwalt für Verkehrsrecht und wie kann er mir helfen?

Ein Anwalt für Verkehrsrecht zeichnet sich insbesondere durch seine langjährige praktische Erfahrung und sein tiefgreifendes theoretisches Wissen aus, welches er durch regelmäßige Fortbildungen stetig um die neuesten Entwicklungen erweitert.

Auf Grundlage dieses fundierten Wissens ist er in der Lage, Sie bei verschiedenen verkehrsrechtlich relevanten Situationen oder Problemen zu unterstützen, wenn sie sich beispielsweise gegen einen zu Unrecht ausgestellten Strafzettel wehren wollen.

Neben der reinen Beratung und der offenen Kommunikation über mögliche Vorgehensweisen und deren Erfolgsaussichten übernimmt der Verkehrsrechtsanwalt dabei auch diverse andere wichtige Aufgaben, indem er beispielsweise Einsicht in die jeweiligen Akten nimmt, um die Sachlage korrekt einschätzen zu können, oder auf eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei hinarbeitet.

Weitere typische Arbeitsbereiche sind die Auseinandersetzung mit den beteiligten Parteien und Versicherungen im Rahmen der Regulierung von Verkehrsunfällen, sowie sämtliche rechtlichen Fragen aus den Bereichen des An- und Verkaufs, des Leasing und der Reparatur von Kraftfahrzeugen.

Auch bei Straftaten im Kontext verkehrsrechtlicher Regelungen kann es in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein, die Unterstützung durch einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, um etwa den Verlust der Fahrerlaubnis im Rahmen eins strafrechtlichen Verfahrens möglichst zu vermeiden.

Anwalt für Verkehrsrecht -
Honorare und Kosten

Wenn es um die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht geht, steht häufig die Frage nach den damit verbunden Kosten im Raum. Auch wenn diese Frage durchaus berechtigt ist, lässt sich diesbezüglich keine pauschale Aussage treffen.

Denn die genauen Kosten für die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt hängen stets von den Umständen des Einzelfalles ab. Gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richtet sich das Honorar nach dem jeweiligen Gegenstandstandwert des betreffenden Streitfalles. Ein Streitfall mit hohem Gegenstandswert geht dementsprechend mit höheren Anwaltskosten einher. In Bezug auf eine anwaltliche Erstberatung ist hingegen mit Kosten von maximal 190 € zzgl. Umsatzsteuer zu rechnen.

Dabei sind diese Gebühren zunächst von Ihnen selbst zu tragen. Bei einer erfolgreichen Gerichtsverhandlung können Sie sich die entstandenen Kosten jedoch von der Gegenseite erstatten lassen. Sollten Sie zuvor eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Regelfall die vollständigen Kosten.